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Die UN-Konvention



Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2009 in Deutschland verabschiedet und enthält eine Vielzahl von Artikeln, die die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen abdecken. Artikel 24 der Konvention ist besonders bedeutend, da er das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen betont. Dieser Artikel verpflichtet die Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten und lebenslanges Lernen zu fördern.


Die UN-BRK enthält neben der offiziellen deutschen Übersetzung auch eine Schattenübersetzung, die von Fach- und Behindertenverbänden erstellt wurde, um einige als fehlerhaft angesehene Übersetzungen zu korrigieren. Während die Schattenübersetzung dem Originalwortlaut der Konvention näherkommt, sind nur die Fassungen in den sechs Amtssprachen der UN verbindlich. Daher werden hier die deutsche Amtsfassung, die Schattenübersetzung und die englische Originalfassung von Artikel 24 nebeneinander dargestellt.


Artikel 24 betont das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung und unterstreicht, dass Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit gewährleistet sein muss. Die Ziele der Bildung sollen darin bestehen, die volle Entfaltung menschlicher Möglichkeiten, das Bewusstsein der Würde und des Selbstwertgefühls, die Achtung vor den Menschenrechten, Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu fördern. Weiterhin sollen Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, Begabungen und kreativen Fähigkeiten in vollem Umfang entfalten können, um eine effektive Teilhabe in einer freien Gesellschaft zu ermöglichen.


Ein zentraler Punkt dieses Artikels ist die Forderung, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Dies gilt sowohl für den unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht als auch für den Besuch weiterführender Schulen. Die Vertragsstaaten werden aufgefordert sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht haben.


Darüber hinaus müssen angemessene Vorkehrungen für die individuellen Bedürfnisse getroffen werden, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen erfolgreich und effektiv am Bildungssystem teilnehmen können. Dies schließt die Bereitstellung von Unterstützung innerhalb des allgemeinen Bildungssystems ein, um ihre wirksame Bildung zu erleichtern.


Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Artikels ist die Förderung des lebenslangen Lernens und die Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten und sozialer Kompetenzen. Dies soll dazu dienen, die volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Die Vertragsstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, Kommunikationsformen, Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten zu fördern. Darüber hinaus sollen Menschen mit Behinderungen Zugang zur Gebärdensprache haben und die sprachliche Identität der Gehörlosen fördern.


Insgesamt fordert Artikel 24 die Vertragsstaaten auf, Lehrkräfte einzustellen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und Fachkräfte sowie Mitarbeiter auf allen Ebenen des Bildungssystems zu schulen. Diese Schulungen sollen das Bewusstsein für Behinderungen schärfen und die Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel und pädagogischer Verfahren zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen einschließen.


Schließlich betont Artikel 24 die Bedeutung des Zugangs zu tertiärer Bildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen für Menschen mit Behinderungen. Die Vertragsstaaten müssen sicherstellen, dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit Zugang zu diesen Bildungsangeboten haben.


Zusammenfassend betont Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention die Bedeutung eines inklusiven Bildungssystems, das sicherstellt, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Bildungschancen haben wie alle anderen. Dieser Artikel unterstreicht die Bedeutung von angemessenen Vorkehrungen, individueller Unterstützung und Schulungen für Lehrkräfte und Fachkräfte, um eine effektive und inklusive Bildung zu gewährleisten. Es ist ein entscheidender Schritt zur Förderung der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Bildung und in der Gesellschaft insgesamt.

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